Der Prozess der Berufsorientierung mit Förderung der Ausbildungsreife
Der Berufsorientierungs-Prozess soll die Schülerinnen und Schüler für das Thema "Berufswahl" interessieren, sie inhaltlich und methodisch auf eine eigenverantwortliche und sachkundige Ausbildungs-, Berufs- oder Studienentscheidung vorbereiten und so ihre Berufswahlkompetenz fördern.
Ziel des Berufsorientierungs-Prozesses ist es, die Verantwortlichkeit der Schülerinnen und Schüler für ihren Berufswahlprozess zu stärken, damit sie aktiv an ihrer Vermittlung in eine Berufsausbildung mitwirken können.
In eine sinnvolle Berufsorientierung muss auch die Förderung der Ausbildungsreife eingebettet sein, denn Jugendliche können nur dann erfolgreich vermittelt werden, wenn sie "die allgemeinen Merkmale der Bildungs- und Arbeitsfähigkeit" erfüllen "und die Mindestvoraussetzungen für den Einstieg in die berufliche Ausbildung" mitbringen - so die Definition von Ausbildungsreife laut "Kriterienkatalog zur Ausbildungsreife" des Nationalen Paktes für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland.
Wenn Berufsorientierung im schulischen Kontext erfolgreich sein soll, müssen Schulen mit externen Partnern (Agenturen für Arbeit, Betrieben etc.) zusammen arbeiten.
Gemäß den Lehrplänen Arbeitslehre für Schulen mit den Bildungsgängen Haupt- und Realschule beginnt die fächerübergreifende Vermittlung von arbeitsweltbezogenen Inhalten in den Hauptschulen ab der 5. Jahrgangsstufe. Berufswahlvorbereitung ist integrativer Bestandteil des gesamten Arbeitslehreunterrichts. Neben den Themenschwerpunkten in den Klassen 8 bis 10 sind "berufsorientierende Elemente und Sequenzen im Unterricht aller Jahrgangsstufen einzubauen" (Lehrplan Arbeitslehre Bildungsgang Hauptschule, Seite 5, Abschnitt 3).
An Gymnasien werden laut dem Lehrplan Politik und Wirtschaft ab der 9. Jahrgangsstufe Bezüge zur Arbeitswelt hergestellt.
Die Vermittlung von arbeitsweltbezogenen Inhalten ist somit curricular verankert. Vor dem Hintergrund der Lehrpläne und weiterer relevanter Richtlinien wurden die Qualitätsstandards zur Berufsorientierung an allgemein bildenden Schulen entwickelt. Sie sollen dazu beitragen den Prozess der Berufsorientierung an den Schulen dezidierter zu gestalten und dadurch die Ausbildungsreife und Berufswahlkompetenz ihrer Schülerinnen und Schüler zu fördern.
Dabei ist Berufsorientierung nicht allein Sache von Haupt-, Förder- und Realschulen und den entsprechenden Zweigen an den Gesamtschulen. Auch Gymnasien sollten ihren Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit geben, sich im schulischen Kontext auf den Prozess der Berufswahl und die Anforderungen der Arbeitswelt vorzubereiten. Auch berufliche Schulen mit berufsvorbereitenden und -qualifizierenden Maßnahmen haben die Aufgabe, ihren Teilnehmerinnen und Teilnehmern Orientierung für die Zeit nach Abschluss der Maßnahme zu bieten und so die Vermittlung in eine Berufsausbildung zu unterstützen.
Zur Umsetzung einiger Qualitätsstandards empfiehlt es sich, gute Kooperationen zwischen allgemein bildenden Schulen und beruflichen Schulen aufzubauen.
Im Hessischen Pakt für Ausbildung 2007 bis 2009 hatten die Paktpartner unter dem Punkt "III. Ziele" die "Einführung curricularer Konzepte für alle Schulformen der Sekundarstufe I zur Integration der Berufsorientierung in der Unterricht ab der Jahrgangsstufe 7" verankert.
Schüler/innen, die Klarheit über ihre Kompetenzen und ihre Berufswünsche haben, übernehmen Eigenverantwortung für ihren Berufswahlprozess und tragen so zu ihrer erfolgreichen Vermittlung in eine Ausbildung bei.
Dies schließt auch die Reflexion geschlechtsspezifischer Rollenbilder ein, die oftmals zu einem verengten Berufswahlspektrum führen. Durch die Berufsorientierung sollen Jugendliche in die Lage versetzt werden, ihre Berufswahl nach eigenen Interessen, Fähigkeiten und Karrierevorstellungen zu treffen und sich nicht von tradierten Rollenbildern leiten zu lassen.
- Die Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit hat in der Broschüre "Hesseninfo Ausbildung und Beruf", Ausgabe 2009/2010 entsprechende Tipps für die Berufsorientierung von Mädchen und Jungen formuliert.
Berufsorientierung ist Teil der schulischen Allgemeinbildung, Berufsorientierung ist ein wesentliches Bindeglied zwischen Bildungs- und Beschäftigungssystem, Berufsorientierung ist eine Kern- und Querschnittsaufgabe für alle Lehrkräfte und muss fachübergreifend wahrgenommen werden, Berufsorientierung bedarf weiterer Partner, insbesondere aus der Wirtschaft."
Die Umsetzung der Qualitätsstandards zur Berufsorientierung wird idealerweise in den Qualitätsentwicklungs-Prozess einbezogen, der in hessischen Schulen vor einigen Jahren eingeleitet wurde.
Wenn auch Berufsorientierung in den Schulen begonnen werden muss, so ist sie doch nicht allein deren Aufgabe. Die Qualitätsstandards nehmen deshalb auch immer wieder Bezug auf die Zusammenarbeit von Schulen mit anderen regionalen Akteuren.
Dieser Text ist entnommen aus der OloV-Broschüre "Qualitätsstandards" (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (Hrsg.): Qualitätsstandards - Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit bei der Schaffung und Besetzung von Ausbildungplätzen. 4. vollständig überarbeitete Auflage, Februar 2010), zum Download unter dem Menüpunkt Qualitätsstandards


