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Der Prozess Matching und Vermittlung

Im Gesamtprozess des Übergangs Schule – Beruf sind die Teilprozesse Matching und Vermittlung eng miteinander verknüpft: Genaues Matching ist Voraussetzung und Bedingung für eine erfolgreiche Vermittlung. In der Systematik der OloV-Qualitätsstandards sind daher diese beiden Aspekte zu einem Prozess zusammengefasst.

Vermittlungsorientiertes Matching basiert unter anderem auf folgenden Voraussetzungen, deren Komponenten im Kriterienkatalog zur Ausbildungsreife dargestellt sind: der Ausbildungsreife der Jugendlichen, ihrer Berufseignung und ihrer Vermittelbarkeit. Diese Voraussetzungen werden im Matching-Prozess mit den Anforderungen bestimmter Berufe und mit den Anforderungen der Ausbildungsbetriebe abgeglichen.

Vermittelbar sind Jugendliche dann, wenn sie über Ausbildungsreife und Berufseignung verfügen. Ist die Vermittelbarkeit gegeben, kann das Matching im Hinblick auf die Betriebseignung vorgenommen werden.

Der Begriff "Betriebseignung" wird mitunter mit "Betriebsreife" synonym verwendet und spielt im Matching eine wichtige Rolle bei der Beantwortung der Frage: Passen die individuellen Interessen und Voraussetzungen eines oder einer Jugendlichen zu dem angebotenen Ausbildungsplatz in einem bestimmten Betrieb? Damit das Matching effektiv durchgeführt werden kann, müssen deshalb sowohl die individuellen Voraussetzungen der zu vermittelnden Jugendlichen und ihre Berufswünsche als auch die betrieblichen Anforderungen möglichst genau formuliert und dokumentiert sein. Die Anforderung "Teamfähigkeit" zum Beispiel wird in einem kleinen oder mittleren Unternehmen anders verstanden als in einem Großunternehmen. (...)

Der Vermittlungsprozess sollte nicht erst dann einsetzen, wenn Jugendliche bei der vermittelnden Stelle vorsprechen. Der Prozess sollte bereits in der Schule eingeleitet werden, indem die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Bewerbungstrainings auf die vermittelnden Stellen und ihre Angebote aufmerksam gemacht werden. Auch die Betriebspraktika sollten anhand der Kompetenzen der Jugendlichen ausgewählt werden – auch hier sollte schon möglichst passgenaues Matching einsetzen.

Bei der Umsetzung der Qualitätsstandards sollte besonderes Augenmerk auf jene Jugendlichen gelegt werden, die einen erfolgreichen Übergang nicht auf Anhieb erreichen konnten. Damit sind Jugendliche gemeint, welche die Schule bereits abgeschlossen haben und noch keine Ausbildungsperspektive entwickeln konnten – aus welchen Gründen auch immer. Je länger sich der Zeitraum zwischen Schulabgang und Einmündung in das Berufsbildungssystem dehnt, desto geringer wird die Motivation der Jugendlichen, und umso schwieriger gestaltet sich die Vermittlung in eine Berufsausbildung. Diesen Zeitraum gilt es zu verkürzen und, wenn möglich, für zukünftige Schulabgänger-Kohorten zu vermeiden.

Vermittelnde Stellen können sein: die Agenturen für Arbeit, die Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) nach § 44b SGB II, die Optierenden Kommunen oder Dritte, die mit der Vermittlung nach § 37 SGB III beauftragt sind. Aber auch allgemein bildende Schulen, die Kooperationen mit Unternehmen aufbauen, sowie berufsbildende Schulen, die ihre Teilnehmenden aus berufsvorbereitenden oder berufsqualifizierenden Maßnahmen in Praktika oder Berufsausbildung vermitteln möchten, sowie Qualifizierungs- und Bildungsträger zählen zu den Akteuren in diesem Feld.

Die Bundesagentur für Arbeit und ihre regionalen Agenturen haben den Prozess Matching und Vermittlung durch ihre jahrzehntelange Erfahrung in diesem Arbeitsfeld und durch die institutionsinternen Handlungsprogramme sicherlich mit am stärksten konturiert. Die anderen genannten Institutionen sind in diesem Feld noch nicht so lange aktiv wie die Agenturen für Arbeit. Gleichwohl geht OloV davon aus, dass jede vermittelnde Stelle ihre eigene Prozessqualität geschaffen hat und über ein eigenes institutionell geprägtes Instrumentarium verfügt wie Formulare, (elektronische) Vermittlungstools, Verfahrensanweisungen etc. und Jugendliche professionell unter Berücksichtigung von Beratungsstandards berät.

In die Erarbeitung der Qualitätsstandards zum Prozess Matching und Vermittlung flossen Kriterien der Prozessgestaltung aller vermittelnden Institutionen ein. Sie sollen dazu beitragen, den Prozess – wo nötig – noch effizienter zu gestalten, als dies bisher schon der Fall ist. (...) Die Standards wurden so gefasst, dass sie möglichst für jede vermittelnde Stelle operationalisierbar sind und die regionalen Akteure gleichzeitig ihren institutionellen Vorgaben und Rahmenbedingungen Rechnung tragen können.

Dieser Text ist entnommen aus der OloV-Broschüre "Qualitätsstandards" (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (Hrsg.): Qualitätsstandards - Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit bei der Schaffung und Besetzung von Ausbildungplätzen. 4. vollständig überarbeitete Auflage, Februar 2010), zum Download unter dem Menüpunkt Qualitätsstandards). Den ungekürzten Text finden Sie auf Seite 74-75.