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Vereinbarung des Landes Hessen und der Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit über die Zusammenarbeit zwischen Schule und Berufsberatung in der Beruflichen Orientierung 2019 - 2024

Im Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums 07/19 vom 15.07.2019 (Seite 695ff) wurde die Vereinbarung zwischen dem Land Hessen (vertreten durch das Hessische Kultusministerium) und der Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit über die Zusammenarbeit zwischen Schule und Berufsberatung in der Beruflichen Orientierung veröffentlicht. Die Vereinbarung regelt die Fortsetzung der seit 2014 bestehenden Zusammenarbeit.

Die bisherige Vereinbarung vom 07.01.2014 tritt am 31.07.2019 außer Kraft. Die neue Vereinbarung tritt am 01.08.2019 in Kraft und hat eine Laufzeit zunächst bis zum 31.12.2024. Sofern sie nicht bis 3 Monate vor Laufzeitende  gekündigt wird, verlängert sich die Geltungsdauer der Vereinbarung jeweils um ein weiteres Jahr.

Auf der Website des Amtsblattes des Hessischen Kultusministeriums ist ein kostenloser Lesezugriff möglich, Speichern und Ausdrucken nur im Rahmen eines kostenpflichtigen Abonnements: https://hessisches-amtsblatt.de

In der Leseversion des Amtsblatts des Kultusministeriums ist die Vereinbarung zu finden unter: III. Quartal 2019 Juli auf Seite 695: https://hessisches-amtsblatt.de/wp-content/plugins/pdf-viewer/stable/web/viewer.html?file=/wp-content/uploads/online_pdf/pdf_2019/07_2019.pdf

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