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Kooperationskultur stärken - Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit in OloV

Interview mit Charlotte Grell, OloV-Regionalkoordinatorin im Wetteraukreis

Frau Grell, rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit – was heißt das konkret?

Im Wetteraukreis ist die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit aus der OloV-Steuerungsgruppe heraus entstanden. Wir verstehen darunter die Zusammenarbeit der Rechtskreise SGB II, III und VIII, also des Jobcenters, der Agentur für Arbeit und der Jugendberufshilfe. Jedoch spielt insbesondere auch die Abstimmung mit Schulen bzw. dem Schulamt eine wichtige Rolle. Ich mache ein konkretes Beispiel: Wir haben in 2010 eine Fortbildung für alle Fachkräfte im Übergang Schule – Beruf durchgeführt und die entsprechenden Förderangebote der drei Rechtskreise für Schülerinnen und Schüler in den Bildungsgängen Haupt- und Realschule thematisiert. Dabei habe ich ein Impulsreferat zu den Angeboten der Jugendberufshilfe gehalten, die Teamleiterinnen U25 des Jobcenters und der Agentur für Arbeit haben die Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten ihrer Bereiche dargestellt. Die Fortbildung wurde insbesondere von Lehrkräften und Bildungsträgern gut angenommen, so dass wir sie wiederholt haben.

Welchen Beitrag leistet OloV?

OloV hat uns im Wetteraukreis den Anstoß gegeben, ein regionales Netzwerk zu bilden. Die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit hat sich dann durch die Steuerungsgruppe intensiviert. OloV gibt eine Struktur, die lebbar ist, und bietet u.a. mit der Einrichtung der Schulkoordinationen Berufsorientierung und den Ansprechpersonen an den Staatlichen Schulämtern, den finanziellen Mitteln und der Verwaltungsunterstützung zusätzliche Ressourcen. Die OloV-Qualitätsstandards schaffen einen Rahmen und geben Orientierung, in dem was wir für unsere Region erreichen wollen. Nicht zuletzt ist OloV wichtig, um eine Kommunikation zwischen Kommune und Land zu gewährleisten. In der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit stoßen wir dabei leider immer wieder an Grenzen durch die bestehenden Vorgaben und Regelungen, die dadurch offen gelegt werden und - wenn möglich - im regionalen Rahmen angegangen werden können.

Warum ist eine solche Zusammenarbeit aus Ihrer Sicht notwendig?

Notwendig ist eine rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit für die Jugendlichen im Übergang Schule - Beruf. Doppelarbeit kann vermieden werden. Wir decken Lücken in der Förderung und den Angeboten auf und identifizieren ihre Bedarfe. Dies gilt z.B. auch in der Maßnahmeplanung für das regionale Ausbildungsbudget, welches durch das Hessische Sozialministerium finanziert wird. Das wird in der OloV-Steuerungsgruppe abgesprochen.

Was sind die Herausforderungen?

Für die Jugendlichen und ihre Eltern sind die verschiedenen rechtskreisbedingten Zuständigkeiten intransparent und unverständlich. Wir versuchen, bedarfsorientiert und individuell passgenau zu arbeiten. Durch die Abstimmung unter den Akteuren erreichen wir viel, doch wir stoßen auch an unsere Grenzen. Handlungsanweisungen und Regelungen der Institutionen auf übergeordneter Ebene beschränken die Zusammenarbeit. So ist zwar ein Austausch über die Anzahl und Art der verschiedenen Förderplätze möglich, jedoch können die Angebote in der Region insgesamt nicht aufeinander abgestimmt werden. Eine abgestimmte Planung kann so nicht erreicht werden. Und trotz der Synergien, die durch die Zusammenarbeit entstehen, sind die Ressourcen knapp. Einerseits personell, andererseits finanziell mit Blick auf die gewollte Zusammenarbeit der Rechtskreise "unter einem Dach".

Wie begegnen Sie diesen Schwierigkeiten?

Zum einen ist es wichtig, dass wir die Grenzen benennen und anerkennen. Es gibt keine "Schuldzuweisungen". Wir loten gemeinsam die Spielräume aus, wir sind lösungsorientiert und respektieren die unterschiedlichen Sicht- und Herangehensweisen. Zum anderen müssen die Fachkräfte sich als "Türöffner" zu ihrer Institution verstehen. Personelle Wechsel bergen Gefahren, die Kontinuität ist wichtig. Um eine gute Kooperationskultur zu schaffen, benötigt es die Unterstützung durch die Leitungskräfte. Auf Seiten der Arbeitsagentur unterstützt das Arbeitsbündnis "Jugend und Beruf" die Zusammenarbeit und setzt Impulse. Des Weiteren ist der Rückhalt von politischer Seite wichtig: Der Landrat und der Sozialdezernent des Wetteraukreises unterstützen die OloV-Strategie und die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit.

Wem nutzt die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit?

Auf operativer Ebene nutzt es den Beratungs- und Vermittlungsfachkräften in den verschiedenen Institutionen sowie auch den Leitungskräften. Die Schnittstellen werden erkannt, statt Probleme hin und her zu schieben. Im Endeffekt nutzt es den Jugendlichen, indem sie eine auf sie abgestimmte Beratung und passende Förderangebote im Übergang Schule – Beruf erhalten. Ein weiteres Beispiel dafür ist die rechtskreisübergreifende Arbeitsgruppe, die aus der OloV-Steuerungsgruppe entstanden ist und sich um "Neue Zugänge der Berufswegeberatung" kümmerte. Sie versuchte Ansätze zu optimieren, so dass Jugendliche, die durch die Berufsberatung oder die Jobcenter nur schwer zu erreichen sind, im Berufsorientierungsprozess unterstützt werden. Hier wurden zunächst die Schnittstellen zwischen Berufsberatung und Jobcenter in den Blick genommen.

Stand: 16.04.2013

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