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Zentrale Stelle BOP in Hessen
Hinweis: Aktuelle Formulare
Bitte nutzen Sie nur die aktuellen Fassungen der Kooperationsvereinbarung "Träger und Schule für BOP" und des "Letter of Intent (LOI)" plus "Anlage". Sie finden diese Formulare nachstehend zum Download.
Aufgaben der Zentralen Stelle BOP in Hessen
Die "Zentrale Stelle BOP in Hessen", die bei der INBAS GmbH unter dem Dach der hessenweiten OloV-Strategie angesiedelt ist, unterstützt den "Steuerkreis Bildungsketten Hessen" und die regionalen OloV-Steuerungsgruppen bei der Umsetzung des Berufsorientierungsprogramms (BOP) des Bundes in Hessen.
Aufgaben:
- Unterstützung und Beratung der OloV-Regionen, Schulen, Bildungsträger und des erweiterten Trägerkreises
- Trägerberatung zur Ausweitung der teilnehmenden Schulen in der laufenden Antragstellung
- Information zum BOP-Antragsverfahren in regionalen OloV-Veranstaltungen
Terminübersicht BOP-Antragsverfahren 2021
Terminübersicht Antragsverfahren 2021 (PDF 171KB)
Erläuterungen zur Terminübersicht (PDF 278KB)
Aktuelle Informationen für BOP-Träger in Hessen
Trägerinformation: BOP-Ausnahmeregelungen verlängert
(Stand: November 2020)
Durch die aktuellen Einschränkungen zur Pandemie-Bekämpfung können Maßnahmen im Rahmen des Berufsorientierungsprogramms (BOP) nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die zeitlich befristeten Flexibilisierungen vom April 2020 in das Jahr 2021 hinein verlängert und angepasst. Die folgenden Informationen für die durchführenden Bildungszentren wurden bereits an die betroffenen Einrichtungen verschickt:
Alle angeführten Ausnahmereglungen müssen vor der Umsetzung mit der zuständigen Ansprechperson im Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) abgestimmt werden. Die Beantragung der verkürzten Werkstatttage ist ab Januar 2021 über das BOP-Portal möglich.
Kontaktdaten der OloV-Ansprechpersonen
Kontaktdaten der regionalen OloV-Koordinationen und Ansprechpersonen bei den Staatlichen Schulämtern unter: www.olov-hessen.de/regionen
Kooperationsvereinbarung Träger und Schule für BOP
Zur Unterstützung des hessischen BOP-Antragsverfahrens hat KoBO Hessen in Absprache mit dem BIBB eine Vorlage für die notwendige Kooperationsvereinbarung zwischen Trägern und allgemeinbildenden Schulen erstellt. Sie berücksichtigt alle in den Richtlinien vom 11.12.2018 (insbesondere Abschnitt 4) gemachten Vorgaben. Die Vorlage liegt im Word-Format vor, damit Sie zusätzliche Absprachen zwischen Träger und Schule einfügen können.
Download aktuelle Vorlage (Stand: Februar 2020): Vorlage Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und Träger (Word-Format 480KB )
Letter of Intent (LOI)
Der Letter of Intent (LOI) besteht aus zwei Teilen: dem eigentlichen Formular "LOI" und der "Anlage". Bitte füllen Sie beide Bestandteile aus und geben Sie diese mit dem Antrag ab.
Teil 1: Formular LOI
Wählen Sie aus der folgenden Auflistung der hessischen Landkreise, kreisfreien Städte und Sonderstatusstädte Ihre Region aus und laden Sie das dort verlinkte Formular herunter:
Version A: LOI mit Selbsterklärung Träger
- Stadt Frankfurt/Main
- Stadt Offenbach a.M.
- Stadt Wiesbaden
- Stadt Hanau
- Landkreis Gießen
- Landkreis Groß-Gerau
- Hochtaunuskreis
- Lahn-Dill-Kreis
- Landkreis Limburg-Weilburg
- Main-Taunus-Kreis
- Landkreis Marburg-Biedenkopf
- Odenwaldkreis
- Rheingau-Taunus-Kreis
Download: Letter of Intent 2021 (A) (PDF-Formular 1.9MB)
Version B: LOI ohne Selbsterklärung Träger
- Stadt Darmstadt
- Stadt Fulda
- Stadt Kassel
- Landkreis Bergstraße
- Landkreis Darmstadt-Dieburg
- Landkreis Fulda
- Landkreis Hersfeld-Rotenburg
- Landkreis Kassel
- Landkreis Offenbach
- Landkreis Waldeck-Frankenberg
- Main-Kinzig-Kreis
- Schwalm-Eder-Kreis
- Vogelsbergkreis
- Werra-Meißner-Kreis
- Wetteraukreis
Download: Letter of Intent 2021 (B) (PDF-Formular 2.5MB)
Teil 2: Formular "Anlage" (Bitte mit dem LOI abgeben!)
Zum LOI gehört die Anlage zur Anzahl der Teilnehmenden. Reichen Sie diese bitte gemeinsam mit den LOI ein.
Download: Anlage zum LOI 2021 (PDF-Formular 1.6MB)
Technische Hinweise und Hilfen zum LOI
Hinweis: LOI-Formular vor dem Ausfüllen speichern!
Um einen problemlosen elektronischen Versand der LOI zu ermöglichen, wird eine PDF-Version des LOI zur Verfügung gestellt. Das PDF-Formular kann erst ausgefüllt werden, wenn es abgespeichert und mit dem Acrobat Reader geöffnet wurde.
Hilfen für Träger und AP BO
Um die richtige Verwendung des LOI zu unterstützen, wurden für Träger und AP BO Erläuterungen erstellt.
Erläuterungen zum LOI 2021 für Träger (PDF 506KB)
Erläuterungen zum LOI 2021 für AP BO (PDF 575KB)
Warum gibt es zwei Versionen A und B des LOI?
Bisher war die Teilnahme der hessischen Regionen am BOP-Programm sehr unterschiedlich. Damit zukünftig mehr hessische Träger antragsberechtigt für BOP-Werkstatttage sind, hat der "Steuerkreis Bildungsketten Hessen" am 7. November 2017 die ursprünglich 2014 durch das BiBB festgelegten Richtlinien für "unterversorgte" Regionen in Hessen erweitert. Nun sind auch Träger antragsberechtigt, die Maßnahmen wie außerbetriebliche Berufsausbildung in kooperativer Form / für Kommunen bzw. nach SGB II / für den Bereich Reha durchführen. Mit dieser Sonderregelung müssen sich die betroffenen Regionen im "Letter of Intent" (LOI) einverstanden erklären. Es gibt daher in Hessen seit März 2018 zwei unterschiedliche Formulare für den LOI (mit oder ohne Sonderregelung).
A oder B - welches LOI-Formular für meine Region?
Achten Sie bitte darauf, dass Sie für Ihren LOI das richtige Formular verwenden. Eine Übersicht aller OloV-Regionen mit den entsprechenden LOI-Versionen finden Sie unter:
Übersicht: LOI-Version je OloV-Region (PDF 150KB)
Handreichung für die Antragstellung
Im Rahmen des Projektes KoBO Hessen wurden die für die Antragstellung notwendigen Hilfsmittel entwickelt und in einer Handreichung zusammengefasst.
Download: Handreichung für die Antragstellung von BOP-Werkstatttagen in Hessen
(PDF 1.1MB)
Weiterführende Informationen zum BOP-Programm
Berufsorientierungsprogramm (BOP)
Die offizielle Website des BMBF und BIBB zum BOP-Programm:
www.berufsorientierungsprogramm.de
Kontakt für inhaltliche Fragen zum BOP-Programm
Zu inhaltlichen Details der Anträge und des Antragsverfahrens ist das BIBB Ansprechpartner: www.berufsorientierungsprogramm.de/de/kontakt.php.
BMBF-Broschüre "Die Werkstatttage im Berufsorientierungsprogramm"
Die Broschüre „Die Werkstatttage im Berufsorientierungsprogramm - Praktische Berufsorientierung planen und umsetzen“ , herausgegeben vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), unterstützt Bildungsstätten bei der Umsetzung der Werkstatttage. Sie beinhaltet Wissen aus der Praxis für die Praxis, gibt Antworten auf methodische und organisatorische Fragen und bietet gestalterische Impulse.
Download: „Die Werkstatttage im Berufsorientierungsprogramm - Praktische Berufsorientierung planen und umsetzen“ (PDF 4.75MB)
Kontakt
Bei (organisatorischen) Fragen zum hessischen BOP-Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an:
Michael Kendzia, Tel.: 069 27224-825, Mail: michael.kendzia@ inbas.com