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Aktualisierte Regelungen für Betriebspraktika im Schuljahr 2020/2021

In der zweiten Februarwoche hat das Hessische Kultusministerium neue Informationen zu Betriebspraktika im Schuljahr 2020/2021 herausgegeben. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie gibt es aktualisierte Regelungen des Erlasses zu Durchführungen von Betriebspraktika, Werkstatttagen (BOP) und sonstigen Berufsorientierungsmaßnahmen an allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 2020/21. Auch die Regelungen zur Durchführung von Betriebspraktika in den Bildungsgängen der beruflichen Schulen im Schuljahr 2020/2021 wurden aktualisiert.

Die Betriebspraktika bleiben grundsätzlich bis zum Beginn der Osterferien, d.h. bis 1. April 2021, ausgesetzt. Bei entsprechender Besserung der pandemischen Lange ist geplant, dass Schülerinnen und Schüler danach wieder Betriebspraktika unter Einhaltung der Hygienevorschriften absolvieren können. Bezüglich der Durchführungstermine der Betriebspraktika können Schulen weitgehend flexibel agieren.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass Schülerinnen und Schüler, die pandemiebedingt keine Zusage für einen Praktikumsplatz erhalten, an einem Alternativangebot teilnehmen. Das HKM gibt über die beschriebenen Möglichkeiten aus dem Erlass im Oktober 2020 hinaus weitere exemplarische Anregungen zur Umsetzung der Alternativangebote.

Detaillierte Informationen unter: www.hessenmetall.de/duale-ausbildung/betriebspraktika-werkstatttage-bop-und-berufsorientierungsmassnahmen-an-allgemein-bildenden-schulen-1.html

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