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Aktuelle Informationen für BOP-Träger in Hessen: Beantragung Letter of Intent bis 24.05.2016
Auf seiner Sitzung am 12. April 2016 legte der KoBO-Steuerkreis auf Landesebene, bestehend aus dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL), dem Hessische Kultusministerium (HKM) und der Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit (RDH) die regionalen Zielvorgaben für die Antragsrunde 2016 und das Abstimmungsverfahren zwischen den Regionen und dem KoBO Steuerkreis auf Landesebene fest.
BOP-Träger in Hessen können ihre Anträge auf LOI bis zum 24. Mai 2014 bei der zuständigen Regionalen OloV-Koordination einreichen, damit diese im KoBO-Steuerkreis auf Landesebene am 7. Juni 2016 behandelt werden.
Die bei der INBAS GmbH unter dem Dach der OloV-Strategie angesiedelte Koordinierungsstelle KoBO Hessen hat hierzu am 22.04.2016 ausführliche Informationen an die hessischen BOP-Träger verschickt. Diese enthalten konkrete Hinweise für das Antragsverfahren und Hilfen zum Stellen des Antrags. Sie finden diese Informationen nun auch auf der OloV-Website unter dem neuen Menüpunkt OloV-Strategie > KoBO Hessen > Informationen zu BOP-Anträgen