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Ausbildungsplatzförderung für Hauptschüler/innen - Anträge noch bis 31. Mai 2016 möglich

Das Programm „Ausbildungsplatzförderung für Hauptschüler" der hessischen Landesregierung zielt darauf ab, die Chancen von Hauptschülerinnen und -schülern auf einen Ausbildungsplatz zu erhöhen. Betriebe sollen motiviert werden Jugendliche, die den Hauptschulabschluss an einer allgemeinbildenden Schule anstreben, direkt im Anschluss an die Schulentlassung in Ausbildung zu nehmen und ihnen so den Übergang in eine duale Berufsausbildung ohne "Warteschleife" zu ermöglichen.

Das Programm sieht Zuschüsse für Arbeitgeber vor, die betriebliche Ausbildungsverträge mit Jugendlichen abschließen, die die Jahrgangsstufe 9 der allgemeinbildenden Schulen höchstens mit einem Hauptschulabschluss im Antragsjahr verlassen werden. Die Jugendlichen müssen bei der örtlichen Agentur für Arbeit als Ausbildungplatzbewerber/innen gemeldet sein.

Folgende Bedingungen sind außerdem zu beachten:

  • Die Auszubildenden müssen zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns mit Hauptwohnsitz in Hessen gemeldet sein.
  • Sie dürfen mit dem Antragsteller/Gesellschafter bzw. den Antragstellern/Gesellschaftern nicht ersten oder zweiten Grades verwandt oder verheiratet sein.
  • Die zu fördernden Ausbildungsverhältnisse müssen im jeweiligen Kalenderjahr begonnen werden.

Antragsberechtigt sind:
Einzelunternehmen, Personengesellschaften sowie juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts sowie Gebietskörperschaften (außer Dienststellen des Landes Hessen und des Bundes).

Die Antragsstellung erfolgt beim Regierungspräsidium Kassel.
Antragsschluss ist der 31. Mai 2016.

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