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Ausbildungsplatzförderung für Hauptschüler*innen: Antragsfrist verlängert

Wegen der Corona-Pandemie verlängert Hessen die Antragsfrist der Ausbildungsplatzförderung für Hauptschüler*innen. Bis 31. Oktober können sich Betriebe bewerben, wie Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir mitteilte. Ursprünglich war das Fristende für den 30. April 2021 vorgesehen. Das Förderprogramm will die Aussichten von Hauptschülerinnen und Hauptschülern auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz verbessern. Ausbildungsbetriebe, die diesen jungen Menschen eine Chance geben, erhalten einen Zuschuss von 50 Prozent der Ausbildungsvergütung im ersten und 25 Prozent im zweiten Ausbildungsjahr.

Um einen Zuschuss zu erhalten, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber betriebliche Ausbildungsverträge mit Jugendlichen abschließen, die höchstens einen Hauptschulabschluss erlangen und ihre Ausbildung direkt nach der Schulentlassung im Ausbildungsjahr 2021 beginnen. Zudem müssen die Jugendlichen bei der Arbeitsverwaltung als ausbildungsplatzsuchend gemeldet sein. Anträge müssen vor Ausbildungsbeginn beim Regierungspräsidium Kassel eingereicht werden, die Bewilligung erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangsdatums.

Eine zusätzliche Unterstützung erhalten Ausbildungsbetriebe, die Ausbildungsabbrecher*innen, Jugendlichen mit erhöhtem Sprachförderbedarf sowie Altbewerber*innen die Möglichkeit einer beruflichen Ausbildung bieten.

Alle Informationen und Antragsformulare unter: https://rp-kassel.hessen.de/b%C3%BCrger-staat/f%C3%B6rderung/ausbildungs-und-arbeitsmarktshyf%C3%B6rderung/ausbildungsplatzf%C3%B6rderung-f%C3%BCr

Quelle: Pressemitteilung des HMWEVW vom 13.04.2021: https://wirtschaft.hessen.de/presse/pressemitteilung/ausbildungsplatzfoerderung-fuer-hauptschuelerinnen-und-hauptschueler

 

 

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