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BIBB-Empfehlung zum mobilen Arbeiten und Lernen in der Berufsausbildung
Dürfen Auszubildende in einer dualen Berufsausbildung grundsätzlich auch im Homeoffice beziehungsweise mobil arbeiten und lernen? Darüber bestand bislang Unsicherheit, denn laut Paragraph 14 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) hat das Ausbildungspersonal die Auszubildenden in der Ausbildungsstätte ordnungsgemäß anzuleiten und die Arbeitsergebnisse zu kontrollieren. Durch die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt und die massiven Folgewirkungen der Corona-Pandemie ist dieser Anspruch aber in dieser Form nicht mehr aufrechtzuerhalten. Daher hat der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) eine Empfehlung verabschiedet, die die duale Berufsausbildung in Präsenz durch planmäßiges „Mobiles Ausbilden und Lernen“ ergänzt.
In der Empfehlung betont der BIBB-Hauptausschuss, dass die duale Berufsausbildung auch weiterhin unter Beachtung aller rechtlichen Regelungen grundsätzlich in Präsenz stattfinden solle. Dies könne aber durch Formen des mobilen Ausbildens und Lernens unmittelbar und gut unterstützt werden. Eine Pflicht des Betriebes, mobile Ausbildung anzubieten, und einen Anspruch der Auszubildenden auf mobile Ausbildung gebe es jedoch nicht.
Entscheidet sich ein Betrieb zur Durchführung mobiler Ausbildungsphasen, sind neben der Eignung der Auszubildenden auch die erforderlichen Lehrmittel und Kompetenzen des Ausbildungspersonals vom Betrieb sicherzustellen. Auch die technische Infrastruktur liege im Verantwortungsbereich der Betriebe, der zudem dafür Sorge tragen müsse, dass die gesetzlichen und betrieblichen Vorschriften zu Datenschutz und Datensicherheit bekannt sind und beachtet werden. Mobiles Ausbilden, so die Empfehlung weiter, sollte durch regelmäßige persönliche Gespräche – sowohl virtuell als auch in Präsenz – begleitet werden. Zudem seien klare Absprachen zur Erreichbarkeit zu treffen. Während der Probe- und Einarbeitungszeit soll möglichst nicht mit mobilem Ausbilden begonnen werden.
BIBB-Präsident Friedrich Hubert Esser begrüßte die Verabschiedung der neuen Empfehlung: „Mit ihrer Umsetzung können die Unternehmen dort, wo es möglich ist, und unter Einhaltung klarer Absprachen und Regelungen ihre duale Ausbildung noch besser an die betrieblichen Erfordernisse und Prozessabläufe anpassen. Zudem bedeutet die Möglichkeit, in der Ausbildung mobil arbeiten und lernen zu können, einen Attraktivitätsschub für die berufliche Bildung, weil diese Form des Arbeitens und Lernens auch den Wünschen vieler Auszubildender entgegenkommt. Und nicht zuletzt werden die Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf diese Weise schon während ihrer Ausbildung besser auf das vorbereitet, was sie später als ausgebildete Fachkraft in einer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt ohnehin beachten, beherrschen und umsetzen müssen.
Quelle: Pressemitteilung 24/2023 des BIBB vom 27.07.2023, Mobiles Arbeiten und Lernen in der dualen Berufsausbildung. BIBB-Hauptausschuss verabschiedet entsprechende Empfehlung, https://www.bibb.de/de/pressemitteilung_178585.php