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BMAS übernimmt Kofinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung

Berufseinstiegsbegleiter können auch in den kommenden beiden Schuljahren an den bereits etablierten Modellschulen wieder Jugendliche begleiten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales übernimmt die Kofinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung für die in den Schuljahren 2012/2013 und 2013/2014 startenden Jugendlichen.

Die Berufseinstiegsbegleitung wurde in den letzten Jahren in rund 1000 ausgewählten Haupt- und Förderschulen oder vergleichbaren Schulen praktiziert. Mehr als 50.000 Schüler waren involviert. Die Bundesregierung hat sie zum 1. April 2012 als Regelmaßnahme dauerhaft ins Arbeitsförderungsrecht übernommen.

Voraussetzung ist jetzt aber erstmals, dass ein Dritter die Maßnahme kofinanziert. Da vielen Bundesländern das kurzfristig nicht möglich war, springt für die kommenden beiden Schuljahre der Bund ein und übernimmt die Finanzierung. Darauf haben sich Bund und Bundesländer verständigt. Berufseinstiegsbegleiter sollen leistungsschwächere Schüler der allgemeinbildenden Schulen ab der Vorabgangsklasse bis zum ersten halben Jahr der Berufsausbildung oder - wenn der Übergang nicht unmittelbar klappt - bis zu maximal 24 Monate nach Schulabgang - individuell und kontinuierlich beim Übergang von der Schule in die Berufsausbildung begleiten.

Die Kofinanzierungszusage bezieht sich auf die in den Schuljahren 2012/2013 und 2013/2014 beginnenden Maßnahmen und gilt für die gesamte Laufzeit der Begleitung der Jugendlichen. So können pro Schuljahrgang bis zu 10.000 Schülerinnen und Schüler davon profitieren. Das Sonderprogramm Berufseinstiegsbegleitung in der Initiative Bildungsketten läuft daneben wie vorgesehen weiter.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

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