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BMBF fördert regionale Cluster für die MINT-Bildung von Jugendlichen

Am 1. Februar 2021 veröffentlichte das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Bundesanzeiger die „Zweite Richtlinie zur Förderung regionaler Cluster für die MINT-Bildung von Jugendlichen (MINT-Bildung für Jugendliche)“. Damit will das BMBF den Auf- und Ausbau regionaler Clusterstrukturen finanziell unterstützen.

Die Förderung von Zusammenschlüssen maßgeblicher Akteure in Regionen und Kommunen soll zu einem langfristigen und dauerhaften außerschulischen Angebot an MINT-Bildung insbesondere für Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren beitragen. Angestrebt werden außerschulische Strukturen für niederschwellige Angebote, die über punktuelle MINT-Förderung hinausgehen, im Sinne der Bildungsgerechtigkeit allen Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer Herkunft einen Zugang zur MINT-Bildung eröffnen und die damit eine Breitenwirkung für Deutschland erzielen.

Konkretes Förderziel ist es, junge Menschen für MINT zu begeistern und ihnen eine wissenschaftliche und/ oder berufliche Perspektive im MINT-Bereich aufzuzeigen. Deshalb sollen über geeignete Strukturen Gelegenheiten zum Kennenlernen von MINT und Berührungspunkte zu naturwissenschaftlich-technischen, mathematischen und Informatik-Themen geschaffen werden. So können Jugendliche unterschiedliche Techniken (z.B. aus den Bereichen Augmented oder Virtual Reality, 3D-Druck, Robotik etc.) kennenlernen und kreativ damit umgehen.

Die Maßnahme richtet sich dabei ausdrücklich auch an bereits bestehende MINT-Cluster.

Als MINT-Cluster werden Kooperationen der vor Ort relevanten Akteure aus mindestens drei der im Folgenden genannten vier Bereiche verstanden:

  • Wissenschaft (Universitäten, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen etc.)
  • Zivilgesellschaft (Verbände, Vereine, Stiftungen u.a.)
  • Wirtschaft (Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kleine und mittlere Unternehmen, Genossenschaften etc.)
  • Bildungsträger, Gebietskörperschaften, Kommunalverbände und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts

Ein Cluster definiert sich neben den Akteuren auch über einen festgelegten Aktionsradius – konkretisiert durch eine geografische Ausdehnung und eine gemeinsame inhaltliche Ausrichtung. Letztere umfasst den Aufbau und im Fall bestehender Angebote den Ausbau von regelmäßigen und betreuten MINT-Bildungsangeboten für Jugendliche im Alter zwischen 10 und 16 Jahren. Mädchen und junge Frauen sollen dabei in geeigneter Weise berücksichtigt werden.

Antragsberechtigt sind juristische Personen, z.B. Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine, Stiftungen, kommunale Wirtschaftsverbände, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Bildungsträger, Gebietskörperschaften, Kommunalverbände und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die über ausgewiesene Kompetenzen im MINT-Kontext verfügen. Die Zuwendung soll bis zu 500.000 Euro pro Cluster für eine maximal vorgesehene Laufzeit von fünf Jahren nicht überschreiten.

Die Frist zur Einreichung von Projektskizzen endet am 26. April 2021.

Die Förderrichtlinie ist veröffentlicht unter: https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3353.html

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