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BOP-Ausnahmeregelungen verlängert

Durch die aktuellen Einschränkungen zur Pandemie-Bekämpfung können Maßnahmen im Rahmen des Berufsorientierungsprogramms (BOP) nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden. Um den betroffenen Berufsbildungsstätten die Möglichkeit zu eröffnen, möglichst viele BOP-Maßnahmen durchzuführen, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) befristete Flexibilisierungen zur Durchführung des BOP beschlossen.

Diese zeitlich befristeten Flexibilisierungen wurden nun vom April 2020 in das Jahr 2021 hinein verlängert und angepasst. Die folgenden Informationen für die durchführenden Bildungszentren wurden an die betroffenen Einrichtungen verschickt:

Befristete Ausnahmeregelungen zu den Richtlinien zur Förderung der Berufsorientierung in Überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten (BOP) vom 18. November 2014 (Antragsrunde 2018), 11. Dezember 2018 (Antragsrunde 2019) und 23. Oktober 2019 (Antragsrunde 2020) (PDF 819KB)

Alle angeführten Ausnahmereglungen müssen vor der Umsetzung mit der zuständigen Ansprechperson im Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) abgestimmt werden. Die Beantragung der verkürzten Werkstatttage ist ab Januar 2021 über das BOP-Portal möglich.

Informationen zum Antragsverfahren für hessische Träger unter: BOP in Hessen

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