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Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“: Azubis angemessen berücksichtigen

Die Bundesregierung hat am 30.03.2023 eine Vereinbarung für ein Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“ vorgelegt. Hierzu erklärten die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, der Deutsche Gewerkschaftsbund und der Zentralverband des Deutschen Handwerks in einer gemeinsamen Pressemitteilung:

„Wir unterstützen es nachdrücklich, dass die Bundesregierung ein Förderprogramm 'Junges Wohnen' auflegen will, um bezahlbaren Wohnraum für junge Menschen in Ausbildung und für Studierende zu schaffen. Bund und Länder müssen das Programm nun zügig umsetzen und dabei die Zielgruppe der Auszubildenden in den Ländern angemessen berücksichtigen. Dadurch entstehen Chancen, für die Mobilität von Ausbildungsbewerberinnen und -bewerber, zur Verbesserung des regionalen Matchings auf dem Ausbildungsmarkt und für Zuwanderung in Ausbildung aus anderen Ländern.

Wer einigermaßen nah zu seinem Arbeitsplatz in einer bezahlbaren Wohnung lebt, kann mit Kraft und Kreativität lernen und arbeiten. Vor allem Auszubildende müssen wir hier in den Blick nehmen und unterstützen. Perspektivisch sollten bezahlbare Angebote für Azubi-Wohnen und studentisches Wohnen in gleichem Maße gefördert werden. Dies entspricht dem Ziel, Gleichwertigkeit zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung herzustellen.

Wir erwarten von der Bundesregierung eine verbindliche Aussage, dass das Programm 'Junges Wohnen' über 2026 hinaus verstetigt wird, damit Bauprojekte nicht nur geplant, sondern auch schnell umgesetzt werden können. Die Politik hat viel versprochen – und muss nun liefern!“

Quellen:

Pressemitteilung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) vom 30.03.2023: Programm „Junges Wohnen“ – Azubis angemessen berücksichtigen

Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) vom 30.03.2023: Gemeinsame Forderung von DGB, BDA und ZDH: Programm „Junges Wohnen“ – Azubis angemessen berücksichtigen

Pressemitteilung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) vom 30.03.2023: Sozialpartner: Programm „Junges Wohnen“ – Azubis angemessen berücksichtigen

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