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Flexibilisierung der BOP-Maßnahmen aus aktuellem Anlass

Auch in Zeiten von Corona sollen Jugendliche eine bestmögliche Berufliche Orientierung erhalten. Aus diesem Grund arbeiten alle Akteure auf Bundes- und Landesebene an flexiblen und unbürokratischen Lösungen für die konkreten Herausforderungen, die sich aus den aktuellen Kontaktbeschränkungen ergeben. Als Reaktion auf die eingeschränkten Handlungsmöglichkeiten in der Beruflichen Orientierung hat das BIBB die Rahmenbedingungen für die Durchführung von BOP-Maßnahmen befristet flexibilisiert. Außerdem wurde die Frist für den Förderaufruf Modellprojekte für Gymnasien bis zum 30.06.2020 verlängert.
 

BOP: Mehr Flexibilisierung möglich

Durch die Einschränkungen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie konnte eine Vielzahl von Maßnahmen im Rahmen des Berufsorientierungsprogramms (BOP) im Schuljahr 2019/20 bislang nicht durchgeführt werden.

Um den durchführenden Berufsbildungsstätten die Möglichkeit zu eröffnen, ab dem Zeitpunkt, zu dem Veranstaltungen an außerschulischen Lernorten wieder gestattet sein werden, möglichst viele BOP-Maßnahmen durchführen zu können, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zeitlich befristete Flexibilisierungen zur Durchführung des BOP beschlossen.

Alle folgenden Ausnahmeregelungen dienen dazu, möglichst vielen Schülerinnen und Schülern trotz der pandemiebedingten Sondersituation den Zugang zu Maßnahmen der Berufsorientierung zu eröffnen. Sie gelten deshalb einmalig nur für das Haushaltjahr 2020.

Weitere Informationen unter: https://www.berufsorientierungsprogramm.de/de/mehr-flexibilisierung-moeglich-2500.html
 

Förderanträge für BOP in Gymnasien

Mit dem Förderaufruf Modellprojekte für Gymnasien vom 21.01.2020 erhielten Antragsteller die Möglichkeit, neue Konzepte für die Zusammenarbeit mit allgemeinbildenden Gymnasien im BOP zu erproben. Aus aktuellen Gründen hat nun das BIBB die Richtlinien angepasst: Förderanträge können nun bis einschließlich 30. Juni 2020 gestellt werden. Anträge, die nach diesem Datum gestellt werden, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Der Bewilligungszeitraum beginnt frühestens am 01.10.2020. Sein Ende orientiert sich am Ende des Schuljahres 2021/2022 der Länder. Der Bewilligungszeitraum endet jedoch spätestens am 31. August 2022.

Weitere Informationen unter: https://www.berufsorientierungsprogramm.de/de/foerderaufruf-modellprojekte-fuer-gymnasien-vom-21-01-2020-2480.html
 

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