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Hessen reformiert die Lehrkräfteausbildung

Die Anforderungen an Lehrkräfte sind in den vergangenen Jahren vielfältiger geworden: So haben etwa die Integration von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache, die Medienbildung und Digitalisierung, die Förderung der Bildungssprache Deutsch sowie die Ganztagsbeschulung und die berufliche Orientierung an Bedeutung gewonnen. Als Reaktion auf diese Trends hat die Hessische Landesregierung am 14.12.2021 eine grundlegende Novellierung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes in den Landtag eingebracht.

Durch die Novellierung werden sowohl aktuelle Anforderungen wie Inklusion und Digitalisierung verbindlicher Bestandteil aller drei Phasen der Lehrkräftebildung – vom Studium, über den Vorbereitungsdienst bis hin zur Fortbildung – als auch die Standards der Kultusministerkonferenz sowie der Hessische Referenzrahmen Schulqualität im Gesetz verankert. Um die Praxisorientierung der zukünftigen Lehrkräfte deutlicher in den Vordergrund zu rücken, wird zudem das in den vergangenen Jahren erprobte Praxissemester flächendeckend eingeführt.

Dass die Berufliche Orientierung damit verbindlich in der Lehrkräftebildung verankert wird, ist vor dem Hintergrund der OloV-Qualitätsstandards besonders erfreulich: Dort ist das Thema seit der Erstauflage 2007 enthalten und bildet heute den Qualitätsstandard „Qualifizierung der schulischen Fachkräfte im Bereich Berufliche Orientierung“ (https://www.olov-hessen.de/qualitaetsstandards).

Quelle: Pressemitteilung des Hessischen Kultusministeriums vom 14.12.2021, https://kultusministerium.hessen.de/Presse/Land-reformiert-die-Lehrkraefteausbildung-grundlegend

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