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Hessen und Bund fördern Ausbildung in Corona-Zeiten

Mit mehreren Programmen wollen die hessische Landesregierung und die Bundesregierung hessischen Ausbildungsbetrieben über die Krise hinweghelfen. Ausbildungsbetriebe können unter bestimmten Bedingungen gefördert werden, wenn sie bereits begonnene Ausbildungen fortführen, neu mit Ausbildungen beginnen oder Auszubildende aus Insolvenzbetrieben übernehmen. Die Bundesförderung konzentriert sich auf das Ausbildungsjahr 2020. Bei den Landesprogrammen handelt es sich meistens um länger laufende Programme, deren Fördermittel allerdings für das Ausbildungsjahr 2020/2021 erheblich ausgeweitet werden.

Die Förderprogramme unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Fördervoraussetzungen im Detail. Für eine schnelle Orientierung gibt es einen kompakten Programm-Überblick in tabellarischer Form (PDF 636KB).

Wir bitten die hessischen OloV-Akteure, dieses Informationsblatt in ihren regionalen und überregionalen Netzwerken weiterzugeben, damit es Ausbildungsbetriebe rechtzeitig zum Start des neuen Ausbildungsjahrs erreicht und auch noch in den nächsten Monaten unterstützend bei der Anbahnung neuer Ausbildungsverhältnisse eingesetzt werden kann.

Die Tabelle stellt den momentanen Stand dar. Den jeweils aktuellen Überblick über die Programme und Informationen zu Förderumfang, Voraussetzungen, Zielgruppen und Antragsstellung stellt das hessische Wirtschaftsministerium auf seiner Website unter folgender Adresse bereit: https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/ausbildungsfoerderung-waehrend-der-corona-pandemie

Es gilt das Kumulierungsverbot: Mittel aus verschiedenen Programmen dürfen nicht für die gleichen Zwecke eingesetzt werden.

Schon im Mai haben die Partner des Bündnisses Ausbildung Hessen in einer Erklärung an die Ausbildungsbetriebe appelliert, auch in Zeiten der Pandemie nicht in ihren Ausbildungs-anstrengungen nachzulassen: https://www.olov-hessen.de/service/aktuelles/detailansicht/buendnis-ausbildung-hessen-unterstuetzt-duale-ausbildung-in-der-corona-krise.html

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