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Kultusministerkonferenz: „Pakt für berufliche Schulen“ nimmt Arbeit auf

Mit der konstituierenden Sitzung des Fachbeirats hat der „Pakt für berufliche Schulen“ – eine gemeinsame Initiative der Kultusministerkonferenz und der Bundesregierung – am 16. Mai 2024 seine Arbeit aufgenommen. Dem Pakt gehören Vertretungen der Sozialpartner, der Lehrerverbände, der Schulträger, der Wissenschaft und der Bundesschülerkonferenz an. Die Federführung liegt bei den Ländern. Ziel des Paktes ist es, die Innovationskraft und Integrationsfunktion der beruflichen Schulen zu stärken und sie bei ihrer Weiterentwicklung zu unterstützen.

Mit dem Pakt wird eine Kommunikations- und Austauschplattform für die Zusammenarbeit der verantwortlichen Institutionen und Akteure geschaffen. Die Paktpartner verständigen sich auf gemeinsame Zielsetzungen und jährlich festzulegende Schwerpunktthemen. Die vereinbarten Maßnahmen werden dann von den Paktpartnern im jeweiligen Verantwortungsbereich umgesetzt und bilanziert.

Die Paktarbeit startet mit der konstituierenden Sitzung des Fachbeirats und ist zunächst auf eine Dauer von fünf Jahren angelegt.

Als mögliche Themen „von übergeordneter oder strategischer Relevanz“, mit denen sich der Pakt befassen könne, werden in einem Eckpunktepapier neben der qualitativen und quantitativen Verbesserung der personellen und technischen Ausstattung und der strukturellen Weiterentwicklung der beruflichen Schulen auch die Gewährleistung der Integrationsfunktion für Gesellschaft und Arbeitsmarkt mit den Unterpunkten „Berufliche Orientierung stärken“ und „Übergang Schule-Beruf weiterentwickeln“ genannt. Das Papier „Zielsetzung und organisatorische Eckpunkte des Paktes für berufliche Schulen“ (ohne Datum) ist auf der Website der Kultusministerkonferenz im Rahmen der Pressemitteilung vom 16.05.2024 zum Download verfügbar.

Pressemitteilung der KMK vom 16.05.2024: https://www.kmk.org/aktuelles/artikelansicht/berufliche-schulen-im-gemeinsamen-schulterschluss-weiterentwickeln-pakt-fuer-berufliche-schulen-nim.html
 

Innovation und Integration an der Schnittstelle Schule - Beruf

Den Qualitätsrahmen zur Weiterentwicklung der beruflichen Schulen hatte die KMK bereits im März verabschiedet. Darin sind die vier strategischen Handlungsfelder des Qualitätskonzepts erläutert: „Innovationskraft“, „Integrationsleistung“, „Demokratiebildung“ und „Nachhaltigkeit“. Zum Zusammenhang von Innovation und Integration heißt es dort mit Bezug auf den Übergang Schule - Beruf: „Aufgrund der besonderen Nähe beruflicher Schulen zur Arbeitswelt und der Bedeutung der Gestaltung gelingender Übergänge der Jugendlichen und jungen Erwachsenen von der Schule in das Arbeitsleben – dessen Bedingungen sich in unserer Gesellschaft stetig ändern – gilt es an den Schulen die Innovationskräfte zu stärken und Integrationsleistungen zu erhöhen.“ (S. 8)

Pressemitteilung der KMK vom 15.03.2024 und Download des Qualitätsrahmens „Qualität Beruflicher Schulen. Empfehlung für die Analyse und Bewertung der Arbeit beruflicher Schulen als Beitrag für die kontinuierliche Qualitätsentwicklung. (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14.03.2024)“: https://www.kmk.org/de/aktuelles/artikelansicht/kmk-beschliesst-qualitaetsrahmen-fuer-berufliche-schulen.html

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