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Neue Verordnung für Berufliche Orientierung in Schulen (VOBO) in Kraft getreten

Seit 1. August 2018 ist die neue Verordnung für Berufliche Orientierung in Schulen (VOBO) in Kraft. Durch die Verordnung wird die Verbindlichkeit zur Umsetzung von Aktivitäten zur beruflichen Orientierung an allgemeinbildenden Schulen in Hessen deutlich gesteigert.

Die Verordnung löst den "Erlass zur Ausgestaltung der Berufs- und Studienorientierung in Schulen" (BSO-Erlass) vom 8. Juni 2015 ab. Sie gilt bis zum Jahr 2025.

Der vollständige Text der Verordnung ist im Hessischen Amtsblatt ABl 08/18 (S. 685ff) veröffentlicht (Lesezugriff), Vollzugriff im Rahmen eines Abonnements unter: https://hessisches-amtsblatt.de.

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