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Novelle des hessischen Schulgesetzes verabschiedet: Berufs- und Studienorientierung als einer von drei Schwerpunkten

Der Hessische Landtag hat am 02.05.2017 die Novelle des Hessischen Schulgesetzes verabschiedet. Sie sieht eine ganze Reihe von Änderungen vor, die in den vergangenen drei Jahren von der Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen, in Modellprojekten und Schulversuchen in der schulischen Praxis angestoßen und nun auch in Gesetzesform auf den Weg gebracht wurden. Hierdurch sollen vor allem drei inhaltliche Bereiche gestärkt werden: der Ausbau von Ganztagsangeboten, die Inklusion und die schulische Berufsorientierung.

Im Rahmen der Stärkung des Übergangs von der Schule in den Beruf, so Kultusminister Lorz in der abschließenden Lesung des Gesetzes, "gilt es, die Schülerinnen und Schüler ausreichend zu informieren und für den nächsten Lebensabschnitt zu qualifizieren – für eine berufliche Ausbildung oder für ein Studium". Deshalb werde die Studien- und Berufsorientierung mit der Schulgesetznovelle in allen Schulformen gestärkt. Darüber hinaus wird der Übergang von der Schule zum Beruf neu strukturiert. Die bestehende einjährige Berufsfachschule wird schrittweise in eine neue Schulform überführt. Zusätzlich kann die verlängerte Vollzeitschulpflicht auch an einer sogenannten Produktionsschule erfüllt werden. Ein weiteres Beispiel ist die bereits heute im Modellversuch entwickelte Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung (BÜA).

Neben den drei erwähnten Schwerpunkten umfasst die Schulgesetznovelle weitere Änderungen, die u.a. folgende Punkte betreffen:

  • Verankerung des Parallelangebots von G8 und G9 im gymnasialen Bildungsgang
  • die Möglichkeit der Binnendifferenzierung an Integrierten Gesamtschulen
  • die Ablösung der bisherigen Schulinspektion durch die neue Schulevaluation
  • Hauptschulbildungsgang künftig nur noch in verbundenen Schulformen
  • die bestehende Regelung zu Werbung und Sponsoring an Schulen wird nun auch gesetzlich verankert
  • die Wiederzulassung neuer eigenständiger Gymnasialer Oberstufen.

"Die Schulgesetznovelle zeigt einmal mehr: Wir handeln mit Augenmaß und orientieren uns an der schulischen Praxis", fasste Kultusminister Lorz abschließend zusammen. "Wir wollen keine Reformen um der Reformen willen. Wir handeln entsprechend dem Bedarf der Schülerinnen und Schüler und ihrer Eltern, und wir machen Hessens Schulen fit für die kommenden Jahre!"

Eine ausführlichere Darstellung der Inhalte des neuen Schulgesetzes enthält die Pressemitteilung des Hessischen Kultusministeriums vom 02.05.2017: https://kultusministerium.hessen.de/presse/pressemitteilung/kultusminister-lorz-erfreut-ueber-verabschiedung-der-schulgesetznovelle

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