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Zwischenbericht zum Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ vorgelegt

Um etwaigen Lernrückständen sowie Beeinträchtigungen der psychischen Gesundheit aufgrund der coronabedingten Schulschließungen entgegenzuwirken, haben Bund und Länder im vergangenen Jahr gemeinsam das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ für die Jahre 2021 und 2022 gestartet. In ihrem Zwischenbericht haben die Länder nun dokumentiert, welche Maßnahmen sie dazu auf den Weg gebracht und für die weitere Laufzeit geplant haben.

Im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ hat der Bund den Ländern eine Milliarde Euro zur Verfügung gestellt, davon ein Drittel im Jahr 2021. Diese Mittel aus der Verringerung des Anteils des Bundes an der Umsatzsteuer verstärken die Haushalte der Länder direkt. Die Länder sind für die Umsetzung der Maßnahmen zum Abbau von Lernrückständen verantwortlich. Mit dem bis zum 31.03.2023 vorzulegenden vorläufigen Abschlussbericht soll insgesamt Bilanz über die Umsetzung der Maßnahmen und ihre Wirksamkeit gezogen werden.

B-Länderkoordinator und Hessischer Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz erklärte: „Das Aktionsprogramm zeigt, wie Bund und Länder auch im Bildungsbereich für eine so wichtige Aufgabe viel Geld gemeinsam bewegen und kurzfristig zum Einsatz bringen können. Die Länder haben innerhalb weniger Wochen Konzepte entwickelt, wie den Kindern und Jugendlichen, die unter den Belastungen der Corona-Pandemie gelitten haben und nicht in gewohnter Weise Lernfortschritte erzielen konnten, geholfen werden kann. Und der Bund hat gezeigt, dass er auf sehr unbürokratische Art und Weise Geld zur Verfügung stellen kann. Die Finanzierung über den höheren Umsatzsteueranteil stellt eine Blaupause für weitere Programme dar, mit denen Aufgaben im Bildungsbereich künftig finanziert werden können. Dieser Zwischenbericht ist ein eindrucksvoller Beleg dafür.“

Der Zwischenbericht der Länder dokumentiert eine Vielzahl von breit gestreuten Maßnahmen, die in der zweiten Jahreshälfte 2021 begonnen wurden und die in 2022 fortgeführt und zum Teil weiter ausgebaut werden. Das Spektrum der Maßnahmen ist unter Berücksichtigung landesspezifischer Bedingungen und Bedarfe sowie vor Ort bewährter Strukturen weit gefächert: Neben Unterstützungsangeboten zum Aufholen von Lernrückständen in Kernfächern und Sprachförderangeboten enthält es freizeitpädagogische Ferienangebote, psychologische Unterstützungsangebote, berufsorientierende und sonderpädagogische Maßnahmen sowie musisch-kulturelle Angebote und Sportangebote. Realisiert werden konnten die Angebote durch den Einsatz von Lehrkräften und zusätzlichen Unterstützungskräften wie Studierenden der Lehramtsstudiengänge, Pensionärinnen und Pensionären, sozialpädagogischen Fachkräften und Ausbilderinnen und Ausbildern in Betrieben sowie mit Hilfe von Kooperationspartnern wie Vereinen, Stiftungen, Volkshochschulen und Nachhilfeanbietern.

Den Zwischenbericht veröffentlicht das BMBF zum Download unter: https://www.bmbf.de/SharedDocs/Downloads/de/2022/220331-umsetzung-aktionsprogramm.html

Quelle: Pressemitteilung 36/2022 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 10.05.2022: Zwischenbericht zum Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ vorgelegt / Länder dokumentieren Maßnahmen zum Abbau von Lernrückständen

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