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Erlass zur Ausgestaltung der Berufs- und Studienorientierung in Schulen vom 8.6.2015

Im Amtsblatt vom 15. Juli 2015 veröffentlichte das Hessische Kultusministerium den neuen "Erlass zur Ausgestaltung der Berufs- und Studienorientierung in Schulen". In diesem sind nun erstmals alle Aspekte der BSO zusammengefasst und in verbindlicher Form geregelt, die bisher in einzelnen Erlassen thematisiert worden waren.

Der BSO-Erlass umfasst folgende Themenkomplexe:

  • Koordinierung der berufsorientierenden Maßnahmen an den allgemeinbildenden Schulen
  • Zusammenarbeit der allgemeinbildenden Schulen mit weiteren Partnern
  • Berufsorientierende Maßnahmen (Schülerportfolio, Kompetenzfeststellung in den Bildungsgängen Haupt- und Realschule, Bewerbungstraining, Berufsbezogene Projektarbeit, Besuch von Ausbildungs-, Studien- und Berufsmessen, Mentoring, Schülerfirmen, Qualifizierung der Lehrkräfte)
  • Betriebspraktika und -erkundungen.

Der aktuelle Erlass hebt die vorhergehenden Erlasse zur Ausgestaltung der Berufs- und Studienorientierung auf: den Erlass "Richtlinien zur Zusammenarbeit von Schulen und Agenturen für Arbeit" vom 15. Oktober 2004, den "Erlass über die Zusammenarbeit von Schule und Betrieb im Bereich der allgemeinbildenden und der berufsbildenden Schulen" vom 17. Dezember 2010 und den "Erlass zur Ausgestaltung der Berufs- und Studienorientierung in Schulen mit den Bildungsgängen Haupt- und Realschule sowie in Schulen mit dem Bildungsgang im Förderschwerpunkt Lernen" vom 17. Dezember 2012. Er trat am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

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