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Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung zwischen der Kultusministerkonferenz und der Bundesagentur für Arbeit vom 15.10.2004

Da die Regelung der Ausbildung in den Betrieben Angelegenheit des Bundes ist, die Berufsbildung in den Schulen aber in die Kompetenz der Länder fällt, erfolgen notwendige Abstimmungen im Zusammenwirken zwischen dem Bund und der Kultusministerkonferenz. Die erforderliche Koordination erfolgt in der Regel durch Beschlüsse, Empfehlungen, Vereinbarungen oder Staatsabkommen.

Interessant ist im Kontext von OloV u.a. die Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung zwischen der Kultusministerkonferenz und der Bundesagentur für Arbeit (PDF 40KB), unterzeichnet von der KMK und der Bundesagentur für Arbeit am 15.10.2004.

HINWEIS: Dieses Dokument wurde durch den "Erlass zur Ausgestaltung der Berufs- und Studienorientierung in Schulen" vom 8. Juni 2015 außer Kraft gesetzt.

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