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, 10:00 – 12:00 |Ort: Online (Zielgruppe: Bildungsanbieter)

Online-Infoveranstaltung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das Gesetz fordert einen barrierefreien Zugang – auch für Webseiten, über die Dienstleistungen wie Schulungen gebucht werden können. Doch was genau bedeutet das für Bildungsanbieter?

In dieser Online-Veranstaltung gibt Bernhard Stadelmayer, Fachberater für barrierefreie IT und digitale Teilhabe am Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT (LBIT), einen praxisnahen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen und deren konkrete Umsetzung im elektronischen Geschäftsverkehr.

Inhalte der Veranstaltung:

  • Ziele und Anwendungsbereich des BFSG
  • Geltungsbeginn und Fehleinschätzungen zur Frist
  • Was bedeutet Barrierefreiheit konkret – insbesondere für Bildungsanbieter?
  • Praxisbeispiele und typische Anforderungen (z. B. für Buchungsplattformen)
  • Ausnahmeregelungen (Kleinstunternehmen, Unverhältnismäßigkeit)
  • Vorteile barrierefreier Webseiten für alle Nutzergruppen
  • Möglichkeit zur Fragestellung

Zielgruppe: Bildungsanbieter mit digitalen Buchungsmöglichkeiten und Interessierte an Barrierefreiheit im digitalen Raum.
Hinweis: Bildungsanbieter mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Millionen Euro Umsatz sind von dem Gesetz nicht betroffen.

Termin:
Mittwoch, 11. Juni 2025, 10:00–12:00 Uhr

Anmeldung bis 6. Juni 2025 unter: https://weiterbildunghessen.de/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz 

Veranstalter: 
Weiterbildung Hessen e.V.
Hungener Straße 6
60389 Frankfurt a.M.

Telefon: 069 9150129-0
E-Mail: info@remove-this.wb-hessen.de 

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